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PVA-Richtlinie greift zu kurz

Juni 30, 2026/in Blog

Die neue Richtlinie der Pensionsversicherung ist ein erster Schritt. Echte Sicherheit für Betroffene gibt es aber erst mit unabhängiger Kontrolle.

Viele Menschen erleben medizinische Begutachtungen als belastend. Wer krank, pflegebedürftig oder berufsunfähig ist, befindet sich ohnehin in einer schwierigen Lebenslage. Gerade dann braucht es Verfahren, die respektvoll, nachvollziehbar und fair ablaufen.

Die Pensionsversicherung hat nun verbindliche Richtlinien für medizinische Begutachtungen beschlossen. Ab 1. September 2026 sollen österreichweit einheitliche Standards für Kommunikation, Transparenz, fachliche Qualität, Fortbildung und respektvollen Umgang gelten. Auch der Rechtsanspruch auf eine Vertrauensperson bei weiteren Begutachtungen soll verankert werden.

Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Es zeigt aber auch, dass die Kritik vieler Betroffener nicht aus der Luft gegriffen war.

Ein Schritt, aber keine Lösung

Für mich ist klar: Interne Vorgaben sind wichtig. Sie ersetzen aber keine unabhängige Kontrolle.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Berichte über respektlosen Umgang, schwer nachvollziehbare Entscheidungen und Befunde, die aus Sicht der Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Wer ein solches Verfahren durchlaufen muss, braucht nicht nur schöne Worte auf dem Papier, sondern die Sicherheit, dass die eigene gesundheitliche Situation ernst genommen wird.

Gerade bei Pflegegeld, Invaliditätspension oder beruflicher Einschränkung geht es nicht um irgendeinen Verwaltungsakt. Es geht um Existenzen, um Würde und oft um die Frage, ob Menschen ihren Alltag überhaupt noch bewältigen können.

Vertrauen entsteht nicht durch Selbstkontrolle

Die FPÖ hat im Nationalrat bereits konkrete Vorschläge eingebracht. Gefordert wurden unter anderem eine externe Evaluierung der Begutachtungspraxis, ein Bericht an den Nationalrat, eine weisungsfreie Schlichtungsstelle sowie ein unabhängiger Qualitäts- und Kontrollmechanismus, um zu niedrige Pflegegeldeinstufungen zu verhindern.

Diese Anträge wurden abgelehnt. Umso deutlicher zeigt sich jetzt, dass unsere Forderungen in die richtige Richtung gehen.

Denn für die Betroffenen zählt nicht, was in einer Richtlinie angekündigt wird. Entscheidend ist, ob Verfahren fair ablaufen, Gutachten nachvollziehbar sind und falsche Einstufungen rasch korrigiert werden können.

Viele Burgenländer sind betroffen

Gerade im Burgenland betrifft dieses Thema viele ältere Menschen, Pflegebedürftige, berufsunfähige Menschen und deren Angehörige. Sie brauchen verständliche Verfahren, sorgfältige Begutachtungen und die Sicherheit, dass nicht über ihre Köpfe hinweg entschieden wird.

Dass Menschen oft erst über den Rechtsweg zu ihrem Anspruch kommen, darf nicht zum Normalfall werden. Wer Pflegegeld oder eine Invaliditätspension braucht, darf nicht zuerst um sein Recht kämpfen müssen.

Die neue PVA-Richtlinie ist daher ein Anfang. Mehr aber noch nicht.

Jetzt braucht es den nächsten Schritt: echte Unabhängigkeit, wirksame Kontrolle und mehr Sicherheit für die Betroffenen. Vertrauen entsteht nicht durch interne Richtlinien allein. Vertrauen entsteht dort, wo Menschen wissen, dass sie fair behandelt werden und dass Fehlentscheidungen nicht einfach hingenommen werden müssen.

Euer:   

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