Gebühren steigen automatisch – Familienförderung nicht
FPÖ-Jaksch: „Wer Gebühren valorisiert, muss auch Familienförderungen erhöhen.”
Mit dem 31. Dezember werden die burgenländischen Richtlinien für die Förderung von Familienautos und Mehrlingsgeburten aufgehoben. Eine Nachfolgeregelung für das Jahr 2027 ist bislang nicht bekannt gegeben worden. FPÖ-Familiensprecher Mario Jaksch fordert daher eine lückenlose Fortführung, deutlich höhere Beträge und eine automatische jährliche Valorisierung.
„In der letzten Landtagssitzung hat der Landtag beschlossen, die Höchstbeträge für Verwaltungsabgaben des Landes und der Gemeinden ab 2027 jährlich an den Verbraucherpreisindex anzupassen. Wer Gebühren automatisch valorisiert, muss konsequenterweise auch die Förderungen für Familien anpassen“, erklärt Jaksch. Genau das habe er bereits in seiner Landtagsrede gefordert.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist die Landesregierung dabei säumig. So beträgt die Familienautoförderung seit dem Jahr 2000 unverändert 1.500 Euro. Bereits im Jahr 2004 waren 700 Euro für Zwillinge und 300 Euro für jedes weitere Mehrlingskind vorgesehen. Selbst die höchste aktuelle Stufe beträgt nur 700 Euro. Durch die Inflation hat sich der reale Wert dieser Unterstützung nahezu halbiert.
Jaksch fordert deshalb, die Familienautoförderung auf 3.000 Euro anzuheben und künftig auch Gebrauchtwagen bis zu einem Alter von acht Jahren mit mindestens fünf Sitzplätzen zu berücksichtigen. Die Mehrlingsförderung soll wieder unabhängig vom Einkommen gewährt werden und auf 1.300 Euro für Zwillinge sowie 600 Euro für jedes weitere Mehrlingskind erhöht werden. Zudem sollen die Förderbeträge und Einkommensgrenzen jährlich valorisiert werden.
„Familien zahlen jeden Tag mehr. Das Land darf nicht seine Einnahmen erhöhen und gleichzeitig seine Hilfe einfrieren. Wer Familien ernst nimmt und unterstützen will, muss ihnen auch einen fairen Ausgleich für die Teuerung geben”, stellt Jaksch klar.
Er werde daher eine entsprechende Anfrage an die zuständige Landesrätin richten und im Landtag einen Antrag auf Fortführung und Verbesserung der Familienförderungen einbringen.
Weiterführender Link
Landesamtsblatt: Amtsblatt_2026_Stueck 40



