Kritik an Hammer-Verordnung zur Sonntagsöffnung
Jaksch warnt vor schleichender Bargeldabschaffung und Druck auf Arbeitnehmer.
Große Bedenken äußert Mario Jaksch, Präsident des Verbandes freier und unabhängiger Gemeindevertreter Burgenlands (VfG), gegen die in einem Verordnungsentwurf des Landeshauptmannes vorgesehene Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen. Diese Verordnung sieht eine Sonntagsöffnung in bestimmten Tourismusgemeinden für Selbstbedienungsgeschäfte bis 300 m² vor.
Gegen generelle Sonntagsöffnung
„Eine Ausnahme für Gemeinden mit hoher touristischer Bedeutung und besonderen Attraktionen mag vertretbar erscheinen, eine generelle Sonntagsöffnung lehnen wir aber nach wie vor vehement ab“, erteilt Jaksch immer wiederkehrenden Begehrlichkeiten in diese Richtung eine klare Absage.
Zugang nur mittels Bankomatkarte
Der Zugang zu diesen Verkaufsstellen nur mittels Bankomatkarte benachteiligt laut Jaksch insbesondere ältere Menschen, die möglicherweise nicht über entsprechende Zahlungsmittel verfügen, sowie alle potenziellen Kunden, die sich nicht dem Zwang der bargeldlosen Zahlung unterwerfen wollen. „Diese Maßnahme trägt zur schleichenden Abschaffung des Bargeldes bei, die wir entschieden ablehnen. Bargeld muss als wichtiges Zahlungsmittel, das von vielen Bürgern nach wie vor klar bevorzugt wird, erhalten bleiben“, betont Jaksch. Technischen Möglichkeiten für den Zugang und die Bezahlung mit Bargeld sind problemlos umsetzbar.
Willkürliche 300 m²-Grenze für die Verkaufsfläche
Ein weiterer Kritikpunkt ist für Jaksch die willkürlich gesetzte 300 m²-Grenze: „Es gibt im Burgenland durchaus unternehmergeführte Nahversorger, die Geschäftslokale mit mehr als 300 m² Verkaufsfläche betreiben und somit aufgrund dieser Regelung ausgeschlossen wären. Diese Einschränkung widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und ist weder notwendig noch gerechtfertigt oder sachlich begründet.“
Druck auf die Arbeitnehmer
Jaksch warnt auch vor den Auswirkungen auf den Arbeitnehmerschutz. Die Verordnung sieht vor, dass alle für den Betrieb dieser Verkaufsstellen notwendigen Arbeiten außerhalb der gesetzlich geschützten Ruhezeiten durchgeführt werden müssen, um sicherzustellen, dass das Arbeitsruhegesetz eingehalten wird und an Sonn- und Feiertagen keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. „Wir bezweifeln jedoch, dass diese Regelung in der Praxis strikt eingehalten wird. Der Druck der Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer, auch während der Arbeitsruhe Tätigkeiten zu verrichten, wird zunehmen. Es besteht die Gefahr, dass dadurch der arbeitsrechtliche Schutz der Arbeitnehmer ausgehöhlt wird“, warnt Jaksch.
Vorteile für Großkonzerne
Nicht zuletzt stellt sich für Jaksch auch die Frage, ob die geplante Regelung nicht in Wirklichkeit zu weiteren Umsatzverschiebungen zugunsten von Großkonzernen führt, während regionale Nahversorger zu den Verlieren gehören.