Gemeindetransparenz für alle!

VfG-Präsident Jaksch für volle Informationsfreiheit auch in kleineren Gemeinden – proaktive Veröffentlichung von Gemeinderatsprotokollen als Minimalkompromiss gefordert.   

In der Debatte um das geplante Informationsfreiheitsgesetz zeigt sich für VfG-Präsident Mario Jaksch erneut, wie wichtig echte Transparenz für die Stärkung der Demokratie ist. Der VfG steht fest hinter dem Prinzip der Transparenz, Offenheit und Zugänglichkeit von Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger. „Daher sehen wir die vorgesehene Ausnahmeregelung für Gemeinden unter 5.000 Einwohnern sehr kritisch“, erklärt Jaksch. 

Der VfG steht für maximale Transparenz unter Wahrung des Datenschutzes und sieht die Notwendigkeit einer proaktiven Veröffentlichungspflicht in allen Gemeinden, um lokalen „Ortskaisern“ keine Freiräume für willkürliches Handeln zu lassen. Für Jaksch ist nicht nachvollziehbar, „warum im digitalen Zeitalter der Zugang zu Informationen und die Pflicht zur proaktiven Veröffentlichung von wichtigen Unterlagen, von der Größe einer Gemeinde abhängen sollte“. 

Echte Transparenz beginnt für den VfG und seinen Präsidenten gerade auf lokaler Ebene. „Was im Kleinen nicht funktioniert wird es auch niemals im Großen“, ist sich Jaksch sicher: „Jede Bürgerin und jeder Bürger, unabhängig von der Einwohnerzahl seines Wohnortes, muss es möglichst einfach gemacht werden, Einblicke in die Entscheidungsprozesse auf kommunaler Ebene zu nehmen und sich eine Meinung zu bilden.“  

Bedenkt man die Durchschnittsgrößen burgenländischer Gemeinden, fällt eine überwältigende Anzahl der 171 Gemeinden des Burgenlandes unter die 5.000 Einwohner Ausnahmeregelung. Ein weiteres zahnloses Gesetz für einen Großteil der Burgenländerinnen und Burgenländer.    

„Im Sinne der Transparenz, Einfachheit und zur Steigerung des kommunal-politischen Interesses sprechen wir uns als Minimalkompromiss dafür aus, dass alle burgenländischen Gemeinden, als ersten Schritt proaktiv die genehmigten Gemeinderatsprotokolle auf den gemeindeeigenen Websites veröffentlichen“, so Jaksch.  

Bereits jetzt gehen einige burgenländische Gemeinden diesen Weg und es nicht einzusehen, warum dies nicht in allen Gemeinden des Landes möglich sein soll. Der VfG setzt sich für eine umfassende Informationsfreiheit ein, die keine Ausnahmen kennt und die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger wahrt. Gemeinden mit freiheitlicher Vertretung werden sich zukünftig noch stärker dieser Thematik annehmen.